Mehner und (k)ein Ende

Wilhelm Wiggenhagen - 13.10.2009

Erinnern Sie sich noch? Am 19.8. habe ich letztmalig an dieser Stelle darüber berichtet, dass Dr. Mehner weiterhin ein Ordnungsgeld in sechsstelliger Höhe riskiert, wenn er auch nur sinngemäß behaupten sollte, ich hätte gelogen oder sei ein dreister Lügner. Er hatte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwelm am 18.8. einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter gestellt, den der Direktor des Amtsgerichtes sehr begründet ablehnte.
Dagegen legte Dr. Mehner sofortige Beschwerde ein, über die das Landgericht Hagen mittlerweile entschieden hat.
Diese Entscheidung des LG Hagen bewertet mein Rechtsanwalt wie folgt: „Völlig zu Recht hat das LG Hagen hier die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten (Dr. Mehner) zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde ist auch nicht zugelassen worden. Rein theoretisch hat die Gegenseite hier nunmehr noch die Möglichkeit, Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu stellen. Ein solcher Antrag ist aber nach unserem Empfinden völlig aussichtslos.“

Bilden Sie sich dazu bitte Ihre eigene Meinung. Ich jedenfalls werde diesen Rechtsstreit bis zum Ende durchziehen, auch wenn mir eine Woche vor meiner Vereidigung zum Bürgermeister der Stadt Ennepetal ganz andere (wichtigere) Dinge durch den Kopf gehen.