Mehner riskiert weiterhin ein Ordnungsgeld in sechsstelliger Höhe,
Wilhelm Wiggenhagen - 19.08.2009
wenn er auch nur sinngemäß behaupten sollte, ich (Wilhelm Wiggenhagen ) hätte gelogen oder sei ein dreister Lügner. Dies ist das wesentliche Ergebnis der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwelm.
Dass er darüber hinaus diese von ihm veröffentlichte - wahrlich mehr als ungehörige -Behauptung auch noch zurück nehmen muss, ist für mich nach diesem Sitzungsverlauf nur eine Frage der Zeit. Das scheint er auch so gesehen zu haben, denn er hat versucht mit einem Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter dieses Ergebnis hinaus zu zögern.
Der Direktor des Amtsgerichts hat nach rund 1-stündiger Sitzungsunterbrechung diesen ersten Versuch unterbunden und den Antrag auf Anerkennung der Befangenheit sehr begründet abgelehnt.
Durch die Einlegung eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung, über das nunmehr das Landgericht in Hagen entscheiden muss, hat er - so sehe ich es jedenfalls - lediglich einen zeitlichen Aufschub bewirkt.
Gehen Sie, liebe Leser, davon aus, dass ich „hart im Nehmen bin“, aber auch „hart austeilen werde“, wenn jemand die Grenzen des Hinnehmbaren überschreitet.
Ob er nun Anwalt ist oder nicht !!
Schöne Grüße von einem „zufriedenen“
Wilhelm Wiggenhagen
P.S: Wenn Sie mehr Informationen über den Ablauf der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht haben möchten, empfehle ich Ihnen den Bericht „heute: Amtsgericht Schwelm“ auf www.wir-ennepetaler.de.





