"Ladung zum einstweiligen Verfügungsverfahren
Wilhelm Wiggenhagen - 25.07.2009
Wiggenhagen gegen Mehner“ habe ich heute vom Amtsgericht Schwelm per Post erhalten. Dort heißt es „in dem einstweiligen Verfügungsverfahren…lade ich Sie…zum Gütetermin und Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache am 11.8.2009, 14 Uhr, I. Etage, Sitzungssaal 102…“.
Dazu fällt mir folgendes ein:
„Fair play“…wurde einem Mannschaftssportler wie mir schon in den Jugendmannschaften des RSV Altenvoerde von unserem langjährigen Trainer Hans Tomasinewicz eingeimpft und dies ist eines meiner obersten Prinzipien im Leben geworden. Im Augenblick stelle ich mir vor, was Hans Tomasinewicz mir gesagt oder mit mir gemacht hätte, wenn ich in einem Spiel nur auf Grund eines Hinweises eines eigenen Mannschaftskollegen über die „Bösartigkeit“ meines Gegenspielers diesen Gegenspieler mit Fouls der übelsten Sorte bedacht hätte. Keine Frage! Er hätte mich sofort vom Platz geholt ( bevor es der Schiedsrichter tut ), mich zunächst zum „Abkühlen“ unter die Dusche geschickt und mir anschließend verkündet, dass ich mehrere Spiele nicht mehr eingesetzt würde oder gar nahe gelegt, den Verein zu verlassen.
Sie wissen, warum mir gerade jetzt dieser Vergleich einfällt und so will ich noch ein paar Worte zu der Einstweiligen Verfügung verlieren, die ich erwirkt habe. Der Antragsgegner, Herr Dr. Mehner, hatte offensichtlich allen Ernstes angenommen, er könne mich ungestraft in der Öffentlichkeit der Lüge bezichtigen. Dass ich nicht gelogen habe, das hat die einzig zuständige Instanz, nämlich der Richter wohl auch so gesehen, denn sonst hätte er doch wahrscheinlich nicht ohne mündliche Verhandlung meinem Begehren entsprochen. Ich kann aber trotzdem bis heute beim Antragsgegner keine Einsicht betreffend seines Fehlverhaltens erkennen, sonst hätte er keinen Einspruch eingelegt. Das ist bedauerlich, aber wohl nicht zu ändern.
Ich komme noch einmal auf meinen Jugendtrainer zurück, der jedem einzelnen Mitspieler unserer Mannschaft vor dem Spiel deutlich gemacht hatte, dass „man mit Anstand zu verlieren, nicht nachzutreten und die Schuld keinesfalls beim Gegner zu suchen habe“.
Diese Selbstverständlichkeiten sollten für alle Lebenslagen gelten; ich jedenfalls habe sie verinnerlicht! Schau`n mer mal, wie es weiter geht !





