Nicht alles ist so, wie es scheint!
Wilhelm Wiggenhagen - 17.07.2011
Begleiten Sie mich doch mal ein wenig in die Tiefen der Gemeindeordnung und ich verspreche Ihnen, dass es vielleicht weniger langweilig ist, als Sie zunächst glauben.
Vorab ein kleiner Rückblick! Sie erinnern sich bestimmt, dass ich mich hinsichtlich eines Fragenkataloges, den ein einzelnes Ratsmitglied mit penetranter Hartnäckigkeit von mir beantwortet haben wollte, deutlich artikuliert hatte (siehe letzter Beitrag auf meiner Homepage „Nehmen wir mal an, Sie hätten eine Frage…“ vom 7.7.11).
Ich wurde trotzdem mit Verweis auf einen Paragraphen der Gemeindeordnung (hier wurde der § 55 genannt) aufgefordert, schriftlich zum Fragenkatalog Stellung zu nehmen, da ich dazu gesetzlich verpflichtet sei.
Nun spreche ich im Zusammenhang mit langjährig tätigen Ratsmitgliedern schon gerne einmal scherzhaft von „veredelten Laien“, weil ich deutlich machen will, dass normalerweise die jahrelange Befassung mit Ratsangelegenheiten dazu führt, dass man sich mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung (sie ist so etwas wie ein Leitfaden für Rechte und Pflichten der Beteiligten) ganz gut auskennt. Aber ich meine, dass an dieser Stelle von manchen Beteiligten doch intensiver gelesen werden muss.
Der Gesetzestext selber, aber auch die passenden Kommentierungen machen deutlich, dass hier der Gesetzgeber „das Recht eines Ratsmitgliedes auf Fragen in Sitzungen außerhalb der Tagesordnung“ beschrieben und gemeint hat. Und auch mit einer Passage in unserer Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse wird „nur“ das Recht eingeräumt, Fragen zu stellen, die dann in einer Sitzung beantwortet werden sollen, notfalls auch schriftlich.
Der Gesetzgeber hat also gewollt, dass Antworten auf eventuelle Fragen allen Sitzungsteilnehmern bekannt werden, weil man nur dann davon ausgehen kann, dass Fragen von allgemeinem Interesse gestellt werden. Und wenn die Fragen vorher schon in anderem Zusammenhang beantwortet wurden oder zur Beantwortung ein unverhältnismäßiger Aufwand notwendig wäre, dann können sie zurückgewiesen werden; diese Entscheidung trifft der Bürgermeister.
Was Frau Schöneberg mit ihren vielen Fragen zur Fußgängerzone von mir erwartet, ist aber ausdrücklich nicht von dieser Vorschrift erfasst, nämlich die Beantwortung eines Fragenkatalogs zur Befriedigung des einzelnen Informationsbedürfnisses. Das kann doch auch nicht sein! Sie erinnern sich vielleicht, dass Frau Schöneberg ihren Fragenkatalog schriftlich auf privatem Kopfbogen an mich gerichtet hatte. Stellen Sie sich einmal vor, dass jedes der 40 Ratsmitglieder - außerhalb von Sitzungen - ein uneingeschränktes Recht auf Beantwortung beliebiger Fragenkataloge hätte, dann müsste die Verwaltung bestimmt 1 bis 2 Mitarbeiter alleine für diese Aufgabe einstellen! Das kann doch niemand wollen und deshalb bleibe ich dabei, dass ich mit ähnlichen Anfragen weiterhin kritisch umgehen werde, auch wenn man mir damit „droht“, meine Antworten zukünftig auf der eigenen homepage zu veröffentlichen.
Zugegeben! Die Feinheiten dieser Vorschriften erschließen sich nicht Jedem sofort, denn das ist schon ein bisschen kompliziert. Aber ich hoffe, ich habe sie verständlich erklärt. Und so können die Beteiligten jetzt über die Großen Ferien bestimmt einmal intensiv darüber nachdenken. Und bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause hat auch Jeder mit Sicherheit verinnerlicht, dass eben nicht „alles so ist, wie es scheint“.
Ich wünsche Ihnen erholsame Ferientage, verabschiede mich in Kürze selber für einige Tage der Entspannung und wünsche uns allen, dass wir uns nach den Sommerferien gesund und munter wiedersehen.
Ihr
Wilhelm Wiggenhagen





